Die Rauchmelderpflicht

RauchmelderpflichtIm Jahr 2000 startete die Kampagne „Rauchmelder rettet Leben“. Ziel dieser Kampagne ist über die Wichtigkeit von Rauchmeldern aufzuklären. Sollte Ihnen noch nicht bekannt sein, warum ein Rauchmelder wichtig ist, können Sie dies gerne im Beitrag Warum einen Rauchmelder kaufen nachlesen. Inzwischen kann man sagen, dass die Kampagne mit großem Erfolg angenommen wurde und Rauchmelder von der Bevölkerung als wichtiger Lebensretter wahrgenommen werden. Auch in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer hat sich in den letzten Jahren zum Thema Rauchmelderpflicht viel getan. Zwischenzeitlich wurden in allen Bundesländern eine entsprechende Rauchmelderpflicht erlassen. In manchen Bundesländern gibt es noch Umsetzungsfristen, grundsätzlich sind aber Rauchmelder in allen 16 Bundesländern Pflicht.

Auch Eigentümer unterliegen der Rauchmelderpflicht

Sollten Sie Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sein, müssen Sie ebenfalls Rauchmelder installieren. In einigen Bundesländern existieren noch Übergangsfristen, grundsätzlich empfehlen wir aber bereits jetzt schon die Immobilie entsprechend auszustatten. Sollten Sie Mieter oder haben die Immobilie vermietet, finden Sie hier Informationen, was es zu beachten gibt.

Die Rauchmelderpflicht nach Bundesländern:

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

  • Pflicht in allen Neubauten seit 10.07.2013
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014

Rauchmelderpflicht in Bayern

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017

Rauchmelderpflicht in Berlin

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.07.2016
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020

Rauchmelderpflicht in Bremen

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.05.2010
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2016

Rauchmelderpflicht in Hamburg

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.04.2006
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2011

Rauchmelderpflicht in Hessen

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 24.06.2005
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2015

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.09.2006
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2010

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

  • Pflicht in allen Neu- und Umbauten ab 01.11.2012
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2016

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 01.04.2013
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 23.12.2003
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 13.07.2012

Rauchmelderpflicht in Saarland

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 18.02.2004
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Rauchmelderpflicht in Sachsen

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 01.01.2016
  • Für Bestandsbauten besteht noch keine Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 17.12.2009
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2016

Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 01.04.2005
  • Pflicht bei Bestandsbauten seit 01.01.2011

Rauchmelderpflicht in Thüringen

  • Pflicht in allen errichteten oder genehmigten Bauten ab 19.02.2008
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018